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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 11:33 (vor 10 Tagen) @ PePopp

Ich würde sagen, grundsätzlich ja. Solche Verfahren sind ja auch auf anderen Gebieten üblich. Aber auch auf anderen Gebieten ziehen Unterlegene regelmäßig vor Gericht. In Berlin beispielsweise neue S- und U-Bahn-Züge regelmäßig ausgeschrieben. Und es gibt einen Anbieter, der verliert regelmäßig. Genau so regelmäßig zieht er aber vor die Vergabekammern, und hält die Neubeschaffung für viele Jahre auf.


Bei öffentlichen Auftraggebern gibt es aber grundsätzlich auch eine Ausschreibungspflicht (jedenfalls ab gewissen Beträgen), bei der gewisse Vorgaben eingehalten werden müssen.
Privatwirtschaftliches Unternehmen sind da in der Regel deutlich freier, was die Vergabe von Aufträgen angeht.

Wenn man sich aber für eine Ausschreibung entscheidet, dann dürfte man an den Inhalt der Ausschreibung gebunden sein. Heraus kicken kann man einen Gewinner der Ausschreibung vermutlich nur, wenn der gegen Bedingungen der Ausschreibung verstoßen hat.


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