Willkommen im BVB-Forum

Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball und Sport allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 11:35 (vor 886 Tagen) @ Sascha

Wegen des Konjunktivs frage ich ja. Mir ist das bislang im privatwirtschaftlichen Bereich so noch nicht untergekommen, bzw. bekannt gewesen.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Aber als Laie vermute ich, dass bereits das Veröffentlichen einer Ausschreibung ein Vertragsangebot ist, aus dem für denjenigen, der die Ausschreibung vornimmt, Pflichten erwachsen.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: