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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball und Sport allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 11:49 (vor 886 Tagen) @ Sascha

Das wäre mir neu. Andersrum ist ja auch eine Anfrage kein rechtlich bindender Vorgang, bei dem ich mich verpflichte, beim besten Anbieter auch zu kaufen.

Das ganze geht ja über das normale Einholen eines Angebots weit hinaus. In diesem Fall der Ausschreibung sichert man ja dem "Sieger" zu, dass er den Zuschlag bekommt - falls er alle Bedingungen einhält.


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