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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball und Sport allgemein)

markus, Donnerstag, 25.04.2024, 18:02 (vor 658 Tagen) @ Fred789

Nun, die These besagt doch, dass in den Unterlagen steht: "Bietet jemand für ein Paket 20% mehr als der Zweithöchstbietende und erfüllt sämtliche sonstigen Anforderungen, wird der Zuschlag sofort erteilt".

Wenn Du eine Ausschreibung mit solchen Regeln aufstellst, musst Du Dich halt auch dran halten.


Und meine Frage war: Warum? Aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, oder weil es übliche geschäftliche Gepflogenheit ist? Nur weil ich jemanden auffordere, unter bestimmten Bedingungen ein Angebot abzugeben, muss ich dieses Angebot aber auch nicht zwangsläufig annehmen.


Ja, aufgrund rechtlicher Verpflichtung. Es liegt eine wirksame Willenserklärung von der DFL vor.

Können wir das wirklich abschließend beurteilen?


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