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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball allgemein)

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 25.04.2024, 15:54 (vor 9 Tagen) @ jniklast

Also da gibt es meine ich schon einige Urteile, dass eine Auktion bindend ist und z.B. bei Abbruch Schadenersatz an den Meistbietenden fällig ist. Das geht also eindeutig über AGB Verletzungen hinaus. Genauso wird es dann auch bei so einer Ausschreibung nicht einfach möglich sein im Nachhinein die eigenen Bedingungen zu ignorieren. Ich mein wozu dann überhaupt irgendwelche Klauseln reinschreiben, wenn die irrelevant wären?

Das hat mit ebay aber auch noch eine andere Komponente. Du nutzt die Dienstleistung eines Dritten und bis 2023 war mit der Auktion ja auch eine Gebühr für den Dienstleister verbunden.


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