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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 18:54 (vor 10 Tagen) @ Fred789

Rein vom Ablauf spricht dies für DAZN, denn sollten die Bedingungen nicht erfüllt gewesen sein, hätte die DFL ein Mitbieten von DAZN nicht zulassen dürfen.

Das käme darauf an, was in den von der DFL festgelegten Bedingungen steht. Grundsätzlich wäre es möglich, dass so eine Bankbürgschaft die "Eintrittskarte" wäre, um überhaupt an der Vergabe teilnehmen zu müssen. Aus dem Bauch heraus halte ich es aber für wahrscheinlicher, dass sie erst zusammen mit dem Gebot vorliegen musste. Grundsätzlich möglich wären auch Bedingungen, nach denen so eine Bürgschaft in einem bestimmten, kurzen Zeitfenster nach dem Zuschlag nachgereicht werden. Die Erlangung so einer Bürgschaft ist mit einem gewissen Aufwand und sicherlich auch mit Kosten verbunden.

Was die DFL festgeschrieben hat, wissen wir alle nicht. Nach dem, was man über die Aussagen der DFL lesen konnte ist die aber der Meinung, die Bürgschaft hätte zusammen mit dem Angebot vorliegen müssen.

Noch macht DAZN vor allem viel Lärm. Man wird abwarten müssen, ob das Unternehmen auch tatsächlich vor ein (Schieds-)gericht zieht.


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