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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 14:38 (vor 9 Tagen) @ DomJay

Ja. Aber ergibt sich aus diesem Passus, den die DFL gegeben hat, auch ein Rechtsanspruch für DAZN? Das ist doch keine öffentliche Ausschreibung eines Amtes mit klaren gesetzlichen Vorgaben.

Das meinte ich ja mit der feinen, englischen Art. Die wäre es sicherlich nicht, wenn man sagen würde: Ja, ihr habt zwar die Rahmenbedingungen erfüllt, aber trotzdem sehen wir davon ab, an euch zu verkaufen. Es gibt ja eigentlich gar kein Vertragsverhältnis, nur eine Anbahnung. Mir ist bis jetzt nicht bekannt, dass selbst in dieser vorvertraglichen Anbahnung für den Verkäufer rechtliche Pflichten entstehen.


Ich würde vermuten es geht nicht um einen Zuschlag. Denn Vertragsfreiheit ist solange gegeben, bis ein solcher besteht. Ohne Unterschrift kein Vertrag und so wie es sich abbildet ist DAZN jetzt wirklich raus.

Es ist ein Irrglaube, dass man Verträge nur schriftlich durch beidseitige Vertragsunterschrift abschließen kann.


Aber: Schadensersatz könnte am Ende dennoch ein Thema sein.


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