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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball allgemein)

Gazelle, Donnerstag, 25.04.2024, 11:35 (vor 10 Tagen) @ Blarry

Was die Frage aufwirft, auf die Dazn sich durchaus berufen kann, warum man die Vergabefrist nicht vollumfänglich ausnutzt, bis Dazn die geforderte Bürgschaft nachweisen kann. Es mag ja prozedural alles richtig gelaufen sein: das Gebot von Dazn ist durch die fehlende Bürgschaft als hinfällig zu behandeln, außer Sky gibt es keinen Bieter für Paket B, also geht das Paket per default an Sky. Dennoch schießt die DFL sich damit nur ins eigene Knie. Geht schließlich nicht um Kleckerbeträge.

Ich nehme an, dass der DFL hier die Hände gebunden sind und sie gezwungen sind, das DAZN Angebot wegen der fehlenden Bürgschaft zu missachten, da Sky ansonsten wohlmöglich hätte Klagen können. Ich finde es aber auch mehr als seltsam, dass DAZN nicht klar war, dass sie diese Bürgschaft benötigen. Entweder sind die DAZN-Juristen, die sich die Unterlagen zum Bieterverfahren durchgelesen haben, komplett inkompetent oder es geht eben doch nicht so eindeutig aus diesen Unterlagen hervor wie die DFL zu verstehen gibt.


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