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Anwalt kündigt an: Abgeschobener Straftäter „wird wiederkommen“ (Politik)

Ulrich, Freitag, 30.08.2024, 22:02 (vor 189 Tagen) @ Scherben

Der Grund der Abschiebung ist die Tatsache, dass der deutsche Rechtstaat entschieden hat, dass wir dieses Individuum nicht in unseren Staatsgrenzen haben wollen.


Aber dann ist mit dem System doch alles in Ordnung?!

Ich will nicht so wirken, als ob ich mich hier doof stellen würde, aber ich verstehe den Punkt nicht. Nach meinem Verständnis entscheiden Gerichte, ob jemand Asyl bekommt oder nicht, und wenn das Verfahren endgültig abgeschlossen ist, dann ist es endgültig abgeschlossen. Der Anwalt kann in so einem Fall dann erzählen, was er will. Who cares?


In Deutschland gibt es eine absurde Situation, dass die Abzuschiebenden zwar gegen diese Vollzugsmaßnahme einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht stellen können, dieser Antrag aber erstmal keine aufschiebende Wirkung hat. Nur wenn das Verwaltungsgericht eine besondere "Eilbedürftigkeit" sieht, was selten ist, wird eine Abschiebung durch Beschluss einer Zwischenverfügung noch während der Ausführung unterbunden.

Die meisten Verfahren gehen ihren normalen Gang und wenn dann Wochen/Monate später das Verwaltungsgericht feststellt, dass die Abschiebung rechtswidrig war, dann muss das ganze halt rückgängig gemacht werden.


Danke. Jetzt habe ich es inhaltlich verstanden. (Wobei ich das oben noch zitierte Statement, wonach der deutsche Rechtsstaat etwas entschieden habe, dann komisch finde. So wie Du es skizzierst, gibt es ja noch gar nicht die finale Entscheidung.)

Ich vermute dass der Anwalt argumentieren wird, seinem Klienten drohe wegen der Lage in Afghanistan Gefahr für Leib und Leben. Deshalb hätte man ihn nicht abschieben dürfen, sondern hätte ihn stattdessen trotz seiner Straftaten in Deutschland dulden müssen. Ob er damit durchkommt, bleibt abzuwarten. Das liegt sicherlich auch daran, wie die Taliban mit den Abgeschobenen umgehen.


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