schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Anwalt kündigt an: Abgeschobener Straftäter „wird wiederkommen“ (Politik)

tim86, Hamburg, Freitag, 30.08.2024, 23:08 (vor 189 Tagen) @ micha87
bearbeitet von tim86, Freitag, 30.08.2024, 23:15

Die Würde des Menschen ist unantastbar und gilt für alle Menschen. Dass der Vergewaltiger die Würde des Opfers nicht achtet, gibt dem Staat nicht das Recht, die Würde des Täters zu missachten. Der Staat muss die Menschenwürde unabhängig von den Taten der Person achten.

Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mehrfach geurteilt hat, ist eine Abschiebung in Länder, in denen den Abgeschobenen Folter oder Tod drohen, verboten – und dies ausdrücklich auch dann, wenn der Abgeschobene Straftäter oder gar Terrorist ist (CASE OF CHAHAL v. THE UNITED KINGDOM, CASE OF SAADI v. ITALY, ...). Selbst Auslieferungen von Straftätern, die im Ausland eine Straftat begangen haben, dürfen nur erfolgen, wenn ausgeschlossen werden kann, dass im Ausland Folter oder die Todesstrafe droht (CASE OF SOERING v. THE UNITED KINGDOM, bei dem die Auslieferung eines gesuchten Mörders an die USA wegen der drohenden Todesstrafe verboten wurde. Erst nachdem sich Virginia verpflichtet hatte, keine Todesstrafe zu verhängen, konnte er ausgeliefert werden).

In der Vergangenheit hat der EGMR wiederholt Abschiebungen nach Afghanistan für illegal erklärt (und dabei handelte es sich nicht einmal um Straftäter), da dort Tod und Folter drohen. Ob wir in diesem Fall belastbare Zusicherungen von den Taliban erhalten haben (ohne direkten Kontakt gehabt zu haben), dass dem Abgeschobenen keine inhumanen Haftbedingungen, Folter oder Tod drohen, kann der Anwalt letztendlich vor Gericht überprüfen lassen.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1402427 Einträge in 15108 Threads, 14216 registrierte Benutzer Forumszeit: 07.03.2025, 17:17
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln
[x]
[*]