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Vereinsleben in Reinkultur (BVB)

markus, Sonntag, 17.11.2024, 22:28 (vor 65 Tagen) @ José

Der Bundestag oder ein Betriebsrat sind ein gewähltes Organ. Klar: Sie müssen ihre Wählerinnen repräsentieren. Nirgends steht jedoch, dass bei deren Wahl eine Mindestbeteiligung herrschen muss. Geh einen Schritt tiefer: Die größte Fraktion ist immer die der Nichtwähler.

Es geht doch gar nicht um eine Wahl, sondern um die Beschlussfassung von Mitgliedern innerhalb eines Organs. Eine Eigentümergemeinschaft wird z.B. auch nicht gewählt. Da bist du automatisch Mitglied, sobald du eine ETW kaufst.


Der Vergleich hinkt also. Denn die Mitglieder des eV wurden sicher nicht gewählt. Die, die wählen, üben ihre Macht aus. Die, die wegbleiben, nicht. Nicht abgegebene Stimmen haben keinen Wert. Es ist genau so einfach.

Warum sollte es darauf ankommen, ob Mitglieder eines Organs vorher gewählt wurden oder nicht? Das ist aus meiner Sicht unerheblich. In allen Fällen haben wir Organe mit Mitgliedern, die in einer Versammlung demokratische Beschlüsse fassen sollen.

Nun gibt es pro und contra Argumente in Sachen Quorum. Ich sage ja nur, dass es ein Stück weniger Demokratie ist, wenn eine Minderheit Mehrheitsbeschlüsse fassen kann. Und nicht, dass es nicht auch Gründe dafür geben kann, darauf zu verzichten.

Was wohl unstreitig ist: Ohne Quorum ist es so, dass unrepräsentative Mehrheiten zustande kommen und diese zu anderen Ergebnissen führen. Denn natürlich lassen sich bei geringer Beteiligung Spezialinteressen einfacher durchsetzen als bei deutlich höherer Beteiligung.

Aber dann soll man halt auch dazu stehen. Und nicht einerseits die Demokratiefahne groß aufhängen, während man gleichzeitig das Interesse verfolgt, dass ein möglichst kleiner Kreis aus den richtigen Leuten die Entscheidungen trifft.


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