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Begriff des Hochrisikospiels - § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG (Fußball allgemein)

Marc2006, Essen-Kettwig, Mittwoch, 21.02.2018, 13:45 (vor 2228 Tagen) @ Schnippelbohne

Bestimmt ist genau deshalb nichts passiert, da es ja als Hochrisikospiel deklariert ist... ansonsten hätte es da vermutlich Ausschreitungen gegeben, nach denen das Stadion ungefähr so ausgesehen hätte, wie die Donbass-Arena nach der Krim-Krise... so oder so ähnlich! Oder um es mit anderen Worten zu sagen, vollkommener Quatsch, das Spiel als Hochrisikospiel einzustufen.


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