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Ein Volksfest dürfte keine gewinnorientierte Veranstaltung sein (Fußball allgemein)

Zoon, Mittwoch, 21.02.2018, 18:34 (vor 2227 Tagen) @ Yiruma

Das stimmt schon. Andererseits werden die Sicherheitsauflagen gerade zur Gefahrenabwehr aufgestellt, welche grundsätzlich Aufgabe des Staates ist. Zumal der unmittelbare Zwang gerade nicht kostenbewehrt ist.

Nun der Staat kommt in solchen Fällen seiner Pflicht zur Gefahrenabwehr nach, in dem er die Veranstalter beauflagt, ihre Veranstaltungen sicher durchzuführen. Früher war das vor allem Brandschutz und Parkplätze. Nun kommt Terrorabwehr hinzu.

Um beides noch mal zu verbinden: Bei einer sehr kleinen Messe mit Vorträgen in einem "Ballsaal", musste der Veranstalter, für den ich tätig war, zwei Berufsfeuerwehrleute bezahlen, die den ganzen Tag über die Ausstellungsfläche tigerten.

Auch ein kleiner Saal kann brennen. Brandschutzauflagen sind in diesem Bereich der Klassiker schlechthin. Im 19. Jahrhundert sind derart viele Theater abgebrannt, dass man meinte, auf diesem Gebiet etwas machen zu müssen.


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