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Ein Volksfest dürfte keine gewinnorientierte Veranstaltung sein (Fußball allgemein)

Zoon, Mittwoch, 21.02.2018, 19:01 (vor 2227 Tagen) @ Weeman

Ich bin mir nicht sicher über was genau Du momentan mit mir sprechen möchtest (soll kein Vorwurf sein).

Wenn es um das Gesetz in Bremen geht, gebe ich Dir recht, dass ein gewinnorientierter Veranstalter einer Veranstaltung in Bremen, die von mehr als 5.000 Menschen besucht wird und bei der erfahrungsgemäß Gewalthandlungen zu erwarten sind, den Anfall erheblicher Kosten befürchten muss. Wenn er diese Kosten bis zur Klärung der im aktuellen Rechtsstreit maßgeblichen Rechtsfrage rechtssicher vermeiden will, muss er im Grunde geplante Veranstaltungen verlegen oder verkleinern. Für die DFL ist dies keine schöne Situation.

Auf der anderen Seite: es geht hier um Bremen, also nicht das größte Bundesland. Es sind nicht sooo viele Veranstalter betroffen und die DFL hat das Problem nur bei ein paar Spielen. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass die "Volksfest"-Kultur von Gesamtdeutschland zusammenbrechen wird bis die Gerichte diese Frage entschieden haben, zumal die meisten Veranstalter großer Volksfeste ohnehin die jeweiligen Gemeinden sind.

Die Sache wird letztlich durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt werden, ggf. wird sich die DFL auch noch in Grundrechten verletzt sehen, so dass auch noch das Bundesverfassungsgericht ran muss und sich die Wartezeit verlängert.

Aber am Ende wird die Klärung der Frage stehen, die seit Jahrzehnten durch die Polizeirechtsvorlesungen geistert, ob und in welchem Umfang die beim Millionengeschäft Fußball entstehenden Polizeikosten von den Veranstaltern dieses Geschäfts zu erstatten sind.


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