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Ein Volksfest dürfte keine gewinnorientierte Veranstaltung sein (Fußball allgemein)

Weeman, Hinterm Knauber, Mittwoch, 21.02.2018, 18:24 (vor 2250 Tagen) @ Zoon

Bei eV muss man zwischen Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unterscheiden. Aus § 67a AO ergibt sich wohl, dass die Bundesliga dem "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" zuzuorden ist. Umsatzzahlen und so weiter.

Ok.

Bei Volksfesten kann das durchaus ähnlich sein (z.B. Schützenverein mit Schützenfest als Geschäftsbetrieb). Aber es kommt auf den einzelnen Fall an und wenn der Veranstalter mit seiner Veranstaltung gar keinen Gewinn erzielen will, sondern nur seine Kosten rein haben möchte, werden in Bremen auch keine Polizeigebühren anfallen.

Als Veranstalter solcher Feste müsste man, bis dies geklärt ist, aber doch trotzdem die ersten Entscheidungen abwarten oder?


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