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OVG Bremen: DFL muss sich an Polizeieinsatzkosten beteiligen (Fußball allgemein)

Matze0989, Schwoabäländle, Mittwoch, 21.02.2018, 17:18 (vor 2255 Tagen) @ MDomi

Sehe ich auch so, dass das gekippt wird. Aber kleine Korrektur, es geht in die Revision. Die Entscheidung vom OVG war bereits das Berufungsverfahren ;-)

bei LTO kann man sehr gut nachlesen, warum diese Entscheidung vor dem BVerwG keinen Bestand haben dürfte. Es ist nicht nur so, dass der Staat aufgrund seines Gewaltmonopols hierfür gerade stehen muss, vielmehr dürfte die Norm, auf Grundlage derer der Gebührenbescheid erlassen wurde, bereits der hinreichenden Bestimmtheit nicht entsprechen und wäre damit verfassungswidrig.
Und selbst wenn das BVerwG nicht so entscheidet, wird dies sicherlich von der DFL auch bis zum BVerfG gebracht - schließlich liegt eine Verfassungsstreitigkeit vor.
Wie gesagt, ich bin der festen Überzeugung, dass das Urteil des OVG nicht vor dem BVerwG Bestand haben wird. Ich finde die Begründung des OVG, soweit stimmt, was hierüber berichtet wird, haarsträubend.

Man beachte vor allem, was für Auswirkungen das haben könnte. Einzelne gewaltbereite Gruppierungen könnten hierdurch Veranstaltungen durch Kostensteigerung für den Veranstalter dadurch verhindern, dass allein eine Drohkulisse im Vorfeld der Veranstaltung aufgebaut wird.


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