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Ein Volksfest dürfte keine gewinnorientierte Veranstaltung sein (Fußball und Sport allgemein)

Zoon, Mittwoch, 21.02.2018, 18:21 (vor 2872 Tagen) @ Weeman

Bei eV muss man zwischen Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unterscheiden. Aus § 67a AO ergibt sich wohl, dass die Bundesliga dem "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" zuzuorden ist. Umsatzzahlen und so weiter.

Bei Volksfesten kann das durchaus ähnlich sein (z.B. Schützenverein mit Schützenfest als Geschäftsbetrieb). Aber es kommt auf den einzelnen Fall an und wenn der Veranstalter mit seiner Veranstaltung gar keinen Gewinn erzielen will, sondern nur seine Kosten rein haben möchte, werden in Bremen auch keine Polizeigebühren anfallen.


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