schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Begriff des Hochrisikospiels - § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG (Fußball allgemein)

Kulibi77, Mittwoch, 21.02.2018, 16:15 (vor 2250 Tagen) @ Kruemelmonster09

Ist folgende Aussage richtig?

Diese Formulierung würde bedeuten, dass zukünftig jeder Veranstalter eines Volksfestes, welches von mehr als 5.000 Besuchern an einem Tag besucht wird und in dessen Rahmen es zu regelmäßigen Körperverletzungen kommt, die Polizei Einsätze selbst zahlen müsste?

Damit wären doch sicher diverse Veranstalter von Volksfesten und Kirmes(sen?) zukünftig dazu geneigt, ihr Geld doch lieber wieder anders zu verdienen und jene Veranstaltung aufgrund schwieriger Finanzierung aufzugeben, oder?

Die meisten Volksfeste (z.B. der Bremer Freimarkt) wird von der Stadt/Gemeinde betrieben und die dürfen das gebührenfrei. Und am Ende darf die Gemeinde/Senat auch eine Gebührenfreiheit mit Mehrheit beschließen. Das ganze ist schon so gemacht dass es quasi nur auf Fußballspiele zutrifft.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1230264 Einträge in 13655 Threads, 13771 registrierte Benutzer Forumszeit: 20.04.2024, 07:33
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln