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Ein Volksfest dürfte keine gewinnorientierte Veranstaltung sein (Fußball und Sport allgemein)

Zoon, Mittwoch, 21.02.2018, 20:49 (vor 2871 Tagen) @ Kulibi77

Dem Veranstalter muss doch im Vorhinein, also bei der Anmeldung der Veranstaltung, über anfallende Polizeigebühren informiert werden. Eine nachträgliche Erhebung ist in meinen Augen nicht möglich.

Über eine Erhebung von Gebühren ohne vorherige Ankündigung hat in diesem Strang niemand etwas geschrieben. Was wird wohl der Veranstalter machen, wenn er geraume Zeit vor der Veranstaltung die entsprechende Information bekommt?


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