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Stellungnahme Fanhilfe Dortmund (BVB)

Schnippelbohne, Bauernland, Sonntag, 28.10.2018, 00:54 (vor 2612 Tagen) @ MKB

Mal sehr konkret, danke. Nun ist die Frage ob das Banale entfernen eines Banner als unrechtmäßig einzustufen ist.

Möglicherweise ja wegen Verstoß gegen eben den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Ich prüfe das jetzt nicht im Detail durch, da meine letzten praktischen Übungen im Polizei- und Ordnungsrecht ein paar Jahre zurückliegen, aber im Kern darf die Exekutive nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, um es mal überspitzt auszudrücken. Der Grundsatz zieht sich durch das gesamte öffentliche Recht in Deutschland.
Hier kann man schon diskutieren, ob das Einrücken in einen Gästeblock in Mannschaftsstärke während eines laufenden Spiels, unzweifelhaft eine Aktion, die dazu geeignet ist, die Ultras zu provozieren, der Sache angemessen war. Die Reaktion der Ultras war zumindest durchaus so zu erwarten, und dann ist eben die Frage, gehe ich mit dem Kopf durch die Wand und treibe die Situation auf die Spitze, weil ich „ja im Recht bin“, oder halte ich mich besser zurück, um die Eskalation zu vermeiden und belasse es bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen im Nachgang? Ich sehe durchaus Argumente für Letzteres. Für mich trägt die Polizei ein gehöriges Maß an Mitschuld an der Eskalation.


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