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Polizei Dortmund dazu (BVB)

markus, Sonntag, 28.10.2018, 09:37 (vor 2612 Tagen) @ marinho

Das zünden von Feuerwerksartikeln außerhalb vom 31.12 ist zunächst mal keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Erst wenn Feuerwerkskörper ohne BAM Nummer oder CE Zeichen abgebrannt werden, handelt es sich um eine Straftat. Wie konnte die Polizei zu diesem Zeitpunkt feststellen, dass Straftaten vorliegen?

Zweitens war der Zweck des Polizeieinsatzes, die Fahne zu beschlagnahmen um weitere Straften zu verhindern. Erste Frage: Handelt es sich hierbei um einen legitimen Zweck? Drohten hier wirklich weitere Straftaten? Welche konkreten Anhaltspunkte lagen hierzu vor? Zu Erinnerung: Die Fahne lag vor dem Block auf den Boden. Würde man sie für weitere Straftaten gebrauchen, wäre sie dann nicht rein denklogisch betrachtet innerhalb des Blockes aufbewahrt worden?

Selbst wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen und mit weiteren Straftaten zu rechnen ist, ist abzuwägen, welche Folgen diese Straftaten hätten und welche Folgen eine mögliche Eskalation hätte. Das nennt man Verhältnismäßigkeit. Bei letzterem sind knapp 50 Personen verletzt worden. War wirklich damit zu rechnen, dass die angeblich geplante Straftat, die man verhindern wollte, schlimmeren Ausmaß hätte? Das mildere Mittel wäre hier gewesen, auf den Polizeieinsatz zu verzichten und sich auf die Aufklärung potentieller Straftaten im Nachhinein zu konzentrieren. Dann wäre es nie so eskaliert.


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