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Stellungnahme Fanhilfe Dortmund (BVB)

Ulek, DO, Sonntag, 28.10.2018, 19:49 (vor 2611 Tagen) @ dNL

Das Zünden von Pyro mag ja eine Ordnungswidrigkeit sein. Die Tatsache, dass sich durch das Zünden von Pyro Personen verletzen, kann dann aber eine Straftat darstellen.

Zitat von "fananwaelte.de":
"Das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion ohne entsprechende Genehmigung stellt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Sprengstoffgesetzes dar, für die Bußgeld verhängt werden kann. Wenn durch die Verwendung von Pyrotechnik andere Personen verletzt werden, stellt dies eine gefährliche Körperverletzung dar."

Ich denke, es sind gestern mehr als genug Personen durch den Rauch eingenebelt worden und hatten Atembeschwerden. Eine Körperverletzung liegt definitiv vor.

Ich finde es etwas erschreckend, dass die Fanhilfe-Projekte und die dort aktiven Anwälte Pyrotechnik verharmlosen und Personen unterstützen, die regelmäßig gegen Stadionordnungen verstoßen und dabei Unbeteiligte gefährden...


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