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Stellungnahme Fanhilfe Dortmund (BVB)

Schnippelbohne, Bauernland, Sonntag, 28.10.2018, 01:25 (vor 2612 Tagen) @ MKB

Ja klar, die Polizei handelt in einem Einsatz und entscheidet sich auf irgendeiner Grundlage für das entfernen des banners. Die zweifelt die Grundlage an. Verstanden. Aber was ist dann mit den Fans die dann so reagieren. Das steht dann auf der gleichen Stufe. Eine ordnungsmacht kann also direkt in Selbstjustiz zur Rechenschaft gezogen werden und angegriffen werden. Auch ein Fan kann die Justiz mit dem Banner Diebstahl beauftragen. Aber Polizei verprügeln ist natürlich verhältnismäßiger.

Das hat doch so keiner gesagt! Das eine rechtfertigt das andere nicht. Keine Gleichheit im Unrecht, um mal den nächsten Rechtsgrundsatz zu zitieren. Die Prügelei rechtfertigt sich nicht aus dem Einschreiten der Polizei und der Polizeieinsatz ist nicht deshalb verhältnismäßiger, weil es im Anschluss eine Prügelei gab. Man kann diese beiden Sachverhalte durchaus getrennt betrachten und bewerten. Die Frage war auch, ob die Prügelei vermeidbar war, nicht ob sie gerechtfertigt war. Und die Frage kann man durchaus bejahen.


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