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Hanau: Generalbundesanwalt bestätigt Kontakt mit Täter im November (Sonstiges)

CrimsonGhost, Freitag, 21.02.2020, 13:23 (vor 2356 Tagen) @ Ulrich

Ohne den genauen Inhalt der Anzeige zu kennen, ist es schwierig zu beurteilen, ob eine Überprüfung den angebracht gewesen wäre. Bekloppt sein ist zum Glück kein Verbrechen. Die Frage ist halt, hätte man aus der Anzeige eine potentielle Gefährdung durch den Anzeigensteller annehmen können. Wenn man das nicht daraus schließen kann, dann wird sowas eingestellt. Die Frage kann man auch an das persönliche Umfeld stellen, ob den nicht Freunde, oder Arbeitskollegen oder Familie etwas bemerkt haben, wobei der Täter wohl sich sehr abgeschottet hat.


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