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Hanau: Generalbundesanwalt bestätigt Kontakt mit Täter im November (Sonstiges)

Ulrich, Freitag, 21.02.2020, 13:34 (vor 2141 Tagen) @ CrimsonGhost

Ohne den genauen Inhalt der Anzeige zu kennen, ist es schwierig zu beurteilen, ob eine Überprüfung den angebracht gewesen wäre. Bekloppt sein ist zum Glück kein Verbrechen. Die Frage ist halt, hätte man aus der Anzeige eine potentielle Gefährdung durch den Anzeigensteller annehmen können. Wenn man das nicht daraus schließen kann, dann wird sowas eingestellt. Die Frage kann man auch an das persönliche Umfeld stellen, ob den nicht Freunde, oder Arbeitskollegen oder Familie etwas bemerkt haben, wobei der Täter wohl sich sehr abgeschottet hat.

Zumindest die Familie dürfte etwas gemerkt haben.

Aber auch für die Bundesanwaltschaft gilt, wer glaubt, die Gehirne der Menschen würden von Geheimdiensten "angezapft" und kontrolliert werden, der ist nicht unbedingt "harmlos". Da stellt sich schon bei der Fahrerlaubnis die Frage, ob man so einen Menschen am Straßenverkehr teilnehmen lassen darf. Und Schusswaffen? Die gehören definitiv nicht in die Hände so eines Mannes.


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