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Tragödie in Hanau (Sonstiges)

Ulrich, Samstag, 22.02.2020, 10:56 (vor 2139 Tagen) @ markus93

Was wäre eigentlich wenn der Verfassungsschutz die Afd wegen ihres Gedankengutes, dass ja ein Bernd Höcke maßgeblich mitträgt und auch gestaltet, verbietet?

So ein Parteienverbot ist eine langwierige Angelegenheit. Grundsätzlich stehen Parteien unter dem Schutz des Grundgesetzes, und nur das Bundesverfassungsgericht kann am Ende eines langen Verfahrens ein Verbot aussprechen.

Mittlerweile steht fest, Hans-Georg Maaßen hat in seiner Zeit als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz seine schützende Hand über die AfD gehalten. Aus den Landesämtern für Verfassungsschutz gab es massiven Druck, die Partei durch die Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen systematisch zu beobachten. Maaßen hat dem einen Riegel vorgeschoben.

Aber seit seinem Rauswurf hat sich der Wind gedreht. Intern ist die AfD mittlerweile ein "Prüffall", Höckes Flügel und die Junge Alternative sind Verdachtsfälle.

Ein Prüffall ist die Vorstufe eines Verdachtsfalls. Hier dürfen die Dienste nur auf öffentlich zugängliches Material zugreifen. Die Einstufung als Verdachtsfall hingegen ermöglicht es dem Verfassungsschutz, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen, um Informationen zu sammeln und auszuwerten. Und ich gehe davon aus, dies geschieht mittlerweile auch.

Könnte so verhindert werden das dieser rechtsradikale Wi*er auch noch sein Gedankengut unter leichter zu beeinflussenden Schülern verbreitet?

Am Ende des Weges könnte es so kommen. Die AfD radikalisiert sich immer weiter, Und den Verfassungsschützern sind bei der Beobachtung die Hände nicht mehr von einem Präsidenten gebunden, der mit rechtsradikalem Gedankengut sympathisiert. Aber so weit sind wir lange noch nicht.

Unabhängig davon könnten aber die Länder Sachsen und Hessen Verfahren einleiten, um Maier und Höcke aus dem Dienst zu entfernen bzw. ihnen den Rückweg dorthin zu versperren. Material dürfte es genügend geben, und die ersten AfDler sind bereits "geflogen". Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz beispielsweise hat seinen Status als verbeamteter Staatsanwalt in Baden-Württemberg verloren und ist im hohen Bogen aus dem Staatsdienst geflogen. lto.de/recht/nachrichten/n/rdg-baden-wuerrtemberg-afd-abgeordneter-staatsanwalt-beamter-status-verhaeltnis-verloren-entfernt/


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