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Hanau: Generalbundesanwalt bestätigt Kontakt mit Täter im November (Sonstiges)

Ulrich, Freitag, 21.02.2020, 16:42 (vor 2140 Tagen) @ MDomi

Man kann ja nicht alles Mögliche von jemandem kontrollieren, nur weil er spinnt. Wenn er geschrieben hätte, dass er Sportschütze ist oder in Waffenbesitz, dann wäre das natürlich etwas ganz anderes. Aber man würde auch nach einem kruden Schreiben nicht kontrollieren, ob der bei Kraus-Maffay arbeitet oder Chirurg ist.

Wenn jemand in einer Strafanzeige gegen "eine unbekannte geheimdienstliche Organisation" stellt und schreibt, es gebe eine "übergreifende große Organisation", die sich "in die Gehirne der Menschen einklinkt und dort bestimmte Dinge dann abgreift, um dann das Weltgeschehen zu steuern", dann sollten beim bearbeitenden Staatsanwalt eigentlich die Alarmglocken klingeln. Dass bei diesem Menschen psychische Probleme vorliegen, das liegt zumindest nahe. Und die Staatsanwaltschaft hat durchaus die Möglichkeit, auf legalem Wege herauszufinden, mit wem sie es zu tun hat.

Die ganz große Mehrheit dieser Personen dürften harmlos sein. Aber zumindest ich möchte so einen Menschen z.B. nicht am Steuer eines Schulbusses oder im Cockpit eines Verkehrsflugzeugs sehen. Und ich hätte massive Probleme damit, wenn diese Person z.B. als Jäger durch die Wälder streifen oder auch als Sportschütze legal scharfe Schusswaffen besitzen würde.


Da kann man dem GBA erst einmal gar keinen Vorwurf machen. Diesen Vorwurf muss man dem Umfeld des Täters machen.

So wie ich es sehe, hätte die Staatsanwaltschaft wohl die Möglichkeit gehabt, einen grundlegenden Check dieser Person zu machen. Und dabei hätte auch der Schusswaffenbesitz auffallen müssen.


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