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Ab Mittwoch gilt 3G am Arbeitsplatz (Corona)

Cthulhu, Essen, Dienstag, 23.11.2021, 10:26 (vor 1494 Tagen) @ Ulrich

Wenn jemand das ganze professionell betreibt, dann hat der Betrieb zunächst kaum eine Chance. Aber die meisten, die das Spiel spielen, dürften Amateure sein. Und machen deshalb früher oder später einen Fehler, der zur Kündigung führt, die dann Bestand hat. Kostet aber Zeit, Nerven und Geld für den Rechtsanwalt.

Auf lange Sicht bleiben auch die Leute, die so etwas betreiben auf der Strecke und landen in der Arbeitslosigkeit.

Zumal man solche Mitarbeiter ja dann auch sofort auf dem Kieker hat, sobald das durchsickert. Dann kann man erstmal Spesenabrechnungen (sofern vorhanden) durchgehen, gucken ob die Arbeitszeit immer korrekt erfasst ist und co.

Zumindest bringt man sich selbst in eine Situation, wo man sich keinerlei Fehler erlauben darf.


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