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Ab Mittwoch gilt 3G am Arbeitsplatz (Corona)

guy_incognito, Rhein-Neckar, Dienstag, 23.11.2021, 09:45 (vor 1495 Tagen) @ haweka

Ab Mittwoch müssen Beschäftigte also vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Wer seinen Impfstatus nicht preisgeben will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen.

Ein ziemlicher Aufwand für die Unternehmen und die Impfgegner holen sich Krankenscheine auf Magen-Darm oder Rücken und feiern auf kosten der Allgemeinheit.

"Nein, die Gesellschaft droht nicht daran zu zerbrechen, wenn der Staat die Dinge in die Hand nimmt und eine Impfpflicht einführt. Aber sie droht dann zu zerbrechen, wenn er die Dinge treiben ließe."

Bei uns gibt es ein Haupttor, durch das hauptsächlich Anlieferungen durch Lkws erfolgen sowie ein Nebentor, das direkt auf den Mitarbeiterparkplatz führt. Zweiteres kann man mit dem Werksausweis öffnen.

Das Haupttor öffnet hingegen der Werksschutz. Da die Werksausweise für Ungeimpfte ab morgen gesperrt werden, müssen die ihr Auto zunächst auf einem Parkplatz außerhalb des Werksgeländes abstellen. Mit etwas Pech läuft man morgens dann erstmal 500 m durch die Kälte. Beim Werksschutz muss dann das Schnelltestergebnis vorgelegt werden. Mit noch mehr Pech stehen noch andere Ungeimpfte vor einem.

Und vom Hauptgebäude aus kann man sich das Spektakel anschauen und weiß genau, wer Impfverweigerer ist.

Der Schnelltest darf übrigens nicht älter als 12 Stunden sein. Also muss man entweder abends oder morgens früh noch zum Testzentrum.

Aus meiner Sicht eine hervorragende Lösung!


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