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Noch nie war Hubert Aiwanger so glücklich darüber ..... (Politik)

PePopp, Sonntag, 27.08.2023, 20:03 (vor 849 Tagen) @ MarcBVB

Der Bruder braucht nur eine eidesstattliche Versicherung für seine Urheberschaft vorgelegen und die SZ hat ein riesiges Problem. Und wenn Aiwanger schlau ist bzw gute Anwälte hat, dann killt er die SZ per Art. 15 DSGVO. Dann müsste die SZ nämlich mitteilen, seit wann ihr der Sachverhalt bekannt ist. Sie müssen keine Quellen angeben, aber zumindest sagen, seit wann. Und dann merkt man zügig, dass die Nummer halt eine Kampagne ist. Das Schreibmaschinen-"Gutachten" ist inzwischen auch eher ein Problem.

Den Autoren des Artikels droht auch eine Verurteilung nach 188 StGB. Für die üble Nachrede auf eine eine Person des politischen Lebens droht eine Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten.

Selbst wenn er damals wegen Volksverhetzung verurteilt worden wäre, ist zudem sehr fraglich, ob eine Veröffentlichung eines solchen Artikels nach so langer Zeit über eine zum damaligen Zeitpunkt auch noch minderjährige Person zulässig wäre.


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