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Watzke als BVB-Präsident? „Werde mir Gedanken machen“ (BVB)

markus, Montag, 16.06.2025, 10:39 (vor 214 Tagen) @ Sascha

Lassen wir es gut sein. Du ziehst die Behauptung der KGaA als Drohung in Zweifel - so be it. An dieser Auffassung wird ja auch kein Gutachten etwas ändern, selbst wenn es eine tatsächliche Schadenersatzpflicht ggü. den Anlegern gäbe.


Sorry, aber was versuchst du hier? Du unterstellst mir eine Behauptung, die ich nie getätigt habe und reagierst darauf mit einem gönnerhaften "lassen wir es gut sein".

Und bei dem Rest komme ich auch nicht wirklich mit. Zum einen war es natürlich eine Drohung, weil es eine Aussage in einer Gewissheit war, die so nicht vorlag. Daran wird auch ein späteres Ergebnis eines Gutachtens nichts ändern. Wie auch? Es verändert den Ablauf nicht rückwirkend. Wenn das Gutachten allerdings die Position der KGaA bestätigt, dann ist das natürlich eine neue Gegebenheit, die zu akzeptieren ist.

Wobei das dann immer noch nur ein Gutachten ist und keine Gerichtsentscheidung.


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