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Watzke als BVB-Präsident? „Werde mir Gedanken machen“ (BVB)

ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Montag, 16.06.2025, 11:21 (vor 214 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von ooohflupptnicht, Montag, 16.06.2025, 11:27

Teilhabe am Gewinn. Und für die GF tatsächlich auch die Frage, ob eine nicht-Realisierung den Tatbestand der Untreue verwirklicht.

Klar, grundsätzlich immer.

Aber die Gegenargumentation mit Compliance/ESG-Vorgaben bzw. expliziten Vorgaben des eV (z.B. Grunwertekodex oder zukünftig evtl. klare Ge-/Verbote) an die GF aufgrund der 50+1-Regel wird da im Einzelfall mMn nur schwer zu "übertrumpfen" sein, weil von jedem Investor (Aktionär) erwartet werden kann, dass er das Konstrukt bei seiner Anlageentscheidung kannte oder kennen musste. War ja auch im Börsenprospekt damals recht ausführlich beschrieben.

Bsp. für monetär negative Entscheidungen aus Rücksicht auf "Vereinsempfinden" gab es immer mal wieder. Z.B. wurde CC vor dem neon-Revival oft damit zitiert, dass wir bei den jeweiligen Ausrüstern immer Geld "verschenken", weil auf einem bestimmten Gelbton beim Heimtrikot vertraglich bestanden wird. Das war ein Relikt aus den post 90ern, als wir Fans nie wieder die neongrüne (auf den Schals) Schalke von Nike oder andere "witzige" Einfälle von Ausrüstern (warum nicht mal blau?) wiederhaben wollten. Aber auch das unterliegt offenbar dem Zeitgeist...


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