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Watzke als BVB-Präsident? „Werde mir Gedanken machen“ (BVB)

CHS, Lünen / Dortmund, Freitag, 20.06.2025, 07:18 (vor 210 Tagen) @ markus

Nein. In dem Moment in dem die 50+1-Regel fällt, hat sich ja noch nichts an der Stimmrechtsverteilung an sich verändert, sondern es gibt nur die Option dies zu tun. Der BVB e.V. wird seine 50+1-Kontrolle nur aufgeben, wenn er (zumindest den Löwenanteil) des Mehrwerts selbst einstreichen, bzw. in die KGaA (oder dann künftig AG) fließen lassen kann.


Guter Punkt. Hat aber dennoch einen Haken. Es gibt derzeit keine wirklich großen Aktionäre, die überhaupt ein Interesse daran haben können, da deren Anteile viel zu klein sind, um den Laden übernehmen zu können. Über 60% liegen in der Hand von Kleinaktionären. Der größte Einzelaktionär ist Bernd Geseke mit rund 8%.

Kleiner Hinweis, wer aktuell die Kommandit-Aktien hat, ist egal. Die 50+1-Regelung betrifft die Komplementäre, also die BVB Geschäftsführung-GmbH, die aktuell beim e.V. liegt. Wenn 50+1 fällt, dann könnte man, ohne einen Rückkauf zu machen, diese Beteiligung verkaufen.

Gruß

CHS


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