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Watzke als BVB-Präsident? „Werde mir Gedanken machen“ (BVB)

Conny Kramer, Lünen, Montag, 16.06.2025, 12:29 (vor 214 Tagen) @ markus

Oh doch. Durch den Wegfall von 50+1 würde das Unternehmen exorbitant mehr Wert sein. Diesen Mehrwert würde man mit einer Kapitalerhöhung abschöpfen können.


In dem Moment würde einfach der Aktienkurs entsprechend ansteigen. Vom Mehrwert profitieren also in erster Linie die Aktionäre,

Nein. In dem Moment in dem die 50+1-Regel fällt, hat sich ja noch nichts an der Stimmrechtsverteilung an sich verändert, sondern es gibt nur die Option dies zu tun. Der BVB e.V. wird seine 50+1-Kontrolle nur aufgeben, wenn er (zumindest den Löwenanteil) des Mehrwerts selbst einstreichen, bzw. in die KGaA (oder dann künftig AG) fließen lassen kann.

Eine Kapitalerhöhung ist unabhängig davon und geht nur mit Zustimmung der Aktionäre.

Den Aktionären müsste man die Zustimmung zur Kapitalerhöhung irgendwie versüßen, d.h. ihnen etwas des Mehrwerts abgeben. Das wird aber nur ein recht kleiner Teil sein, sonst passiert halt einfach gar nichts. Exkurs Behavioral Finance: A bekommt 100€ geschenkt. B hat aber ein Veto auf das Geschenk. A kann nun B einen Teil des Geschenks abgeben, um die Zustimmung zu erkaufen. Empirisch liegt der Wert irgendwo um die 15€ die notwendig sind, um das Veto zu vermeiden - rational wäre es schon bei 1€, da B im anderen Fall ja nur 0€ bekommt.

Also, um die obige Aussage exakt zu machen: In dem Moment, in dem 50+1 fällt, würde der Aktienkurs um etwa diese 15% steigen, die man den Bestandsaktionären geben müsste, aber bei weitem nicht um die ganze Differenz zwischen "50+1" und "volle Aktionärskontrolle".


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