Willkommen im BVB-Forum

Nachrichten beibehalten, Rest zusammendampfen (Sonstiges)

Jurist, Donnerstag, 25.07.2024, 10:04 (vor 792 Tagen) @ Sascha

Nein. Das Argument kannst Du anhand der Betrachtung doch gar nicht beurteilen.

Beispiel: Ich biete Dir einen VW Golf im Jahr 2010 für 100.000 € an. Im Jahr 2024 biete ich ihn für 98.000 € an. Alles ist teurer geworden, der Golf ist billiger geworden. Also kann der Preis nicht das Argument gegen den Erwerb des Golfs sein.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: