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Jurist, Donnerstag, 25.07.2024, 10:26 (vor 792 Tagen) @ Scherben

Du hast dabei den Vorsatz vergessen:

"Eine unerlässliche Grundversorgung"

Eine Grundversorgung an Unterhaltung misst sich doch an dem vorhandenen Angebot. Und das war im Jahr 1986 (Jahr des von Dir zitierten Urteils) eine komplett andere als im Jahr 2024. 1986 gab es kaum Reichweite für die Privaten. 1986 gab es natürlich keine Streamingdienste. Trotzdem gab es 1986 ein deutlich geringeres Angebot (und das ist nicht maßgeblich auf die Trennung Deutschlands zurückzuführen).

Wenn wir (= die demokratische Mitte) die Diskussion nicht führen und zu einem Ergebnis bringen, werden das andere für uns tun. Aber die werden nicht mit Augenmaß handeln.


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