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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 25.07.2024, 09:15 (vor 85 Tagen) @ markus

Oder den Geldbeutel. Ich kenne einige Leute, die sich keine Streaming-Angebot leisten können / wollen und darauf warten, dass diese Filme / Serien 2-3 Jahre später in den ÖRR-Mediatheken landen. Was manchmal passiert, manchmal nicht.


Und würde der ÖRR weniger Geld für Unterhaltung ausgeben, würden die halt auf RTL, Sat1, Pro7,... laufen. Ist ja nicht so, dass es dann gar kein free TV mehr geben würde.

Und zumindest das wollen ist kein Grund, warum es die anderen mit finzanzieren müssen. Das ist dann der eigene Geiz/Entscheidung was es ein wert ist, der kein Anrecht hat, von der Geselsschaft mit finanziert zu werden.
Für die, die es nicht können, kann man nachdem der ÖRR sich auf sein Bildungsauftrag konzentriert hat und damit auch deutlich günstiger geworden ist, gerne eine 10€ Medienanteil ins Bürgergeld berechnen, damit man sich dann Netflix, Disney+ oder Amazon Prime,... bestellen kann. Wer den lieber für was anderes ausgiebt ist dann wieder bei nicht wollen.


Das finde ich allerdings ganz wild, dass von der Gesellschaft weniger ÖRR dafür aber private US-Anbieter finanziert werden sollen.

Ich habe es weiter unten schon verlinkt. Die Grundversorgung besteht nicht nur aus Bildung.

"Grundversorgung" umfasst nach dem Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen drei Elemente: Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung von Programmen, die Information, Bildung und Unterhaltung in voller Breite ("klassischer Auftrag") sicherstellen und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.“

https://www.ard.de/die-ard/Rundfunkfreiheit-Ueberblick-der-wichtigsten-Urteile-aus-Karlsruhe-100/


Das verlinkte Urteil ist aus dem Jahre 1986 und die Zeit hat sich weiter gedreht. Man vergleiche nur mal das ein TV Programm http://retro-media-tv.de/tvp/80/1986/19860623.htm

Neben vielen zusätzlichen privaten TV Sendern gibt es nun ein breites Angebot aus Pay TV, unterhaltungsspezifischen Streamingangeboten oder kostenlosen Plattformen wie YouTube.


Es gibt auch eine aktuelle Entscheidung aus 2021, die die alte noch einmal bestätigt. Gerade weil es inzwischen so viele private Angebote gibt, ist der ÖRR in dieser Form als Gegenpol unerlässlich.

Markus, wenn dich deine Partnerin so liebt wie das BVerfG den ÖRR, dann hast du alles richtig gemacht


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