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Stellungnahme des BVB zu Missbrauchsvorwürfen (BVB)

Melange, Berlin, Sonntag, 05.10.2025, 21:02 (vor 119 Tagen) @ laufendessen

Vor allem ist wohl auch nicht verwerflich, wenn man einen gut begründeten Verdacht hat, dann mit ungewissem Ausgang verhaltensbedingt zu entlassen und im Zweifel vorm Arbeitsgericht eine Abfindung zu verhandeln. Dann müssen die Vorwürfe nämlich nicht "gerichtsfest" sein. Dann reicht das zerrüttete Vertrauensverhältnis, was den AG vor der Weiterbeschäftigung bewahrt.


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