schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Stellungnahme des BVB zu Missbrauchsvorwürfen (BVB)

Melange, Berlin, Sonntag, 05.10.2025, 21:32 (vor 69 Tagen) @ markus

Sorry, aber ich muss es auch hier runterschreiben. Es stimmt einfach nicht, dass man nicht kündigen kann, solange keine Verurteilung oder Anzeige oder sonst was vorliegt. So geht Arbeitsrecht überhaupt nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Alle Institutionen die mit jungen Menschen arbeiten, werden durch den Gesetzgeber aufgefordert, Schutzkonzepte zu haben und natürlich reichen dann glaubhafte Verdachtsmomente, um jemanden zu kündigen. Dieses aus dem Strafrecht übernommene Unschuldsvermutungsgerede ist echt schädlich. Es geht hier nicht darum, ob jemand in den Knast kommt (und da ist das mit der Beweislast übrigens auch weitaus komplizierter als manche immer denken), sondern ob jemand im Falle einer Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht wieder in den Betrieb geschickt wird... Das ist ein ganz anderes Paar Schuhe. Zu Recht.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1513501 Einträge in 16254 Threads, 14348 registrierte Benutzer Forumszeit: 13.12.2025, 11:54
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln