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Stellungnahme des BVB zu Missbrauchsvorwürfen (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 05.10.2025, 23:51 (vor 120 Tagen) @ Melange

Kündigung ist nicht Strafrecht. In solchen Fällen zum Glück. Sonst würde eine Kita den Erzieher mit Vorwürfen nicht vor einer Verurteilung loswerden können. Das will man auch nicht.

So einfach ist das trotzdem nicht. Den Erzieher kannst du natürlich freistellen, aber wenn der Kündigungsschutzklage erhebt, dann bist du als Arbeitgeber in der Beweispflicht.


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