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Stellungnahme des BVB zu Missbrauchsvorwürfen (BVB)

Melange, Berlin, Montag, 06.10.2025, 08:26 (vor 232 Tagen) @ MarcBVB

Das stimmt nicht. Genau das ist geregelt. Kündigung unwirksam, aber Weiterbeschäftigung unzumutbar.

Siehe

https://wirlitsch-arbeitsrecht.de/kuendigung-unwirksam-ein-recht-auf-abfindung-wenn-die-beziehung-zerruettet-ist/


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