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Stellungnahme des BVB zu Missbrauchsvorwürfen (BVB)

markus, Sonntag, 05.10.2025, 21:59 (vor 69 Tagen) @ Melange

Arbeitsrecht ungleich Strafrecht.

Natürlich kann man kündigen. Man kann auch ganz ohne Grund kündigen. Es kann dann zu einer Kündigungsschutzklage kommen. Was sich der Täter aber sicherlich überlegen wird. Aber wenn der Verdacht im Raum steht, dass es einen Misssbrauchversuch gab, dann wird kein Arbeitsgericht sagen, der geht zurück in den Betrieb, selbst wenn der AG nicht beweisen kann, dass da was dran ist. Da reicht, wenn klar wird, dass der AG sich das nicht aus den Finger gezogen hat. Vertrauensverhältnis ist auf jeden Fall kaputt und gerade bei sexualisierter Gewalt und Sport sind die Arbeitsgerichte nicht besonders darauf erpicht, potentielle Täter wieder in den Betrieb zu schicken. Das wird wenn überhaupt auf eine Abfindung hinauslaufen.

Ganz so einfach ist es nicht, siehe hier:

https://www.bvb-forum.de/index.php?id=2837575


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