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Kann Merz noch die Kurve kriegen? (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 07.09.2026, 10:22 (vor 3 Stunden, 6 Minuten) @ Blarry

So einfach ist dein Schritt 1 halt nicht. Was unter anderem daran liegt, dass imho in der Diskussion weiterhin der EGMR nicht beachtet wird (und das ist die entscheidende Schlacht).

Aber unabhängig davon scheint die Beweisführung auch vor den hiesigen Gerichten schwierig.

https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php

des Bundestagswahlprogramms 2025 stellen sich derzeit noch als einzelne verfassungswidrige Forderungen dar. Insoweit ist nicht jede verfassungswidrige Forderung, nicht jede einzelne Äußerung für sich genommen ausreichend für die Feststellung der verfassungsfeindlichen Grundtendenz einer Partei. Die hier erörterten Forderungen betreffen zunächst die gleichberechtigte Religionsausübung und führen insoweit noch nicht zu einer verfassungsfeindlichen Prägung der Antragstellerin als Gesamtpartei. Eine solche folgt auch nicht aus der Berücksichtigung von der Antragstellerin zurechenbaren islam- und muslimenfeindlichen Aussagen. Denn es ist derzeit noch nicht mit hinreichender Gewissheit dargetan, dass im Fall der Erlangung politischer Gestaltungsmöglichkeiten durch die Antragstellerin auch weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens eingeschränkt oder verkürzt werden sollen, sodass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden.

Wenn du schon im Eilverfahren nicht durchdringst, dann sieht's halt eher mau aus.


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