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Einschlägig vorbestrafter IS Anhänger (Sonstiges)

simie, Krefeld, Dienstag, 03.11.2020, 11:18 (vor 1887 Tagen) @ Djerun

Ja und?


Ein weiteres Beispiel für Justizversagen (siehe auch Dresden u.a. u.a. u.a. u.a.)...

Aus den Angaben kann man gar nicht ableiten ob es Justizversagen war. Dazu müsste man beispielsweise wissen, ob und wie lange er in U-Haft saß. Die wird nämlich in aller Regel angerechnet. Wir wissen daher gar nicht, ob er vorzeitig entlassen wurde.
Und ob er hätte überwacht werden müssen ist auch im Nachhinein immer leichter gesagt, als dies im Vorfeld zu entscheiden. Man kann einfach nicht tausende überwachen.


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