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Einschlägig vorbestrafter IS Anhänger (Sonstiges)

Philipp54, Dienstag, 03.11.2020, 14:03 (vor 1887 Tagen) @ ooohflupptnicht


Unabhängig davon (und losgelöst von diesem konkreten Fall) bin ich aber auch der Meinung, dass man das Instrumentarium der sogenannten "Kuschel-Justiz" durchaus verschärfen könnte (nicht einfach höhere Monatszahlen bei den Strafen) und die Sicherungsverwahrung nach einer Strafverbüßung deutlich ausweiten sollte. Aber das ist eine andere Diskussion und sprengt hier mMn den Rahmen.

Es geht schon in die Richtung, welche Maßnahmen sind nach Verbüßung der Strafe oder auf Bewährung unter Aufsicht möglich.
Der Täter in Wien wird sich nicht von der kriminellen Vereinigung gelöst haben.
Will man eine weitere Gefährdungslage nach Verbüßung beobachten, kommt man wiederum nicht an den Thema Datenschutz drum herum.
Es gibt Fälle, wo 5 Polizisten mehr oder wenig ständig damit beschäftigt sind, Straftäter mit Rückfallpotential 24h rund um die Uhr zu beobachten.


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