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Einschlägig vorbestrafter IS Anhänger (Sonstiges)

Philipp54, Dienstag, 03.11.2020, 14:18 (vor 1887 Tagen) @ Djerun


Von allen Institutionen der Gesellschaft sehe ich hier die Justiz am nächsten dran. Wer hat also dann versagt in dem speziellen Fall?

Wahrscheinlich ist der Justiz in Österreich auch die Hände gebunden.
Psychiatrische Gutachten sind in so einem Fall unüblich.
Begeht er weitere Straftaten innerhalb der Knastzeit oder Freigang/Beurlaubung sieht das anders aus.
"Ist eine Gefährdung der persönlichen Entwicklung einer Unmündigen/eines Unmündigen, der/dem eine strafbare Handlung angelastet wird, zu erwarten, so hat das Pflegschaftsgericht zu prüfen, ob Verfügungen hinsichtlich der Obsorge erforderlich sind."
Meistens wird es wie bei uns mit einem Bewährungshelfer gelöst. Wöchentliche persönliche Vorsprache.
Ob er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte wurde, falls er schon 18 bei seiner Straftat war, kommt auch noch dazu.
Zwischen 18 und 21 noch das Jugendstrafrecht anzuwenden, wird in D inzwischen herunter gefahren.
Die Reifeentwicklung - gerade bei solchen Straftätern wie in Wien, könnte man als abgeschlossen betrachten und in Österreich mit der Verdopplung gegenüber dem Jugendstrafrecht aburteilen.


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