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Einschlägig vorbestrafter IS Anhänger (Sonstiges)

Klopfer , Dortmund, Dienstag, 03.11.2020, 14:57 (vor 2173 Tagen) @ Philipp54

Von allen Institutionen der Gesellschaft sehe ich hier die Justiz am nächsten dran. Wer hat also dann versagt in dem speziellen Fall?

Eigentlich müsste man jemand, der den Wunsch äußert, sich dem IS abzuschließen, per PsychKG in die Geschlossene einweisen, weil hier "eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer", besteht und erst wieder frei lassen, wenn eine Heilung nachgewiesen wurde.

SGG
Klopfer


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