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Einschlägig vorbestrafter IS Anhänger (Sonstiges)

ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Dienstag, 03.11.2020, 13:01 (vor 1887 Tagen) @ Djerun

Hi.
Bei jedem einzelnen Rückfall-Täter stellt sich zu Recht die Frage, ob man die Straftat nicht hätte verhindern können, egal ob Seriendiebstahl, Mord, Kindesmissbrauch etc.

Ich bin ein erklärter Fan des Resozialisierungs-Ansatzes, da dieser sich bspw. gegenüber dem Abschreckungs-Ansatz in den USA als erfolgreicher (=weniger Rückfälle) darstellt.

Dennoch ist jeder einzelne Fall schmerzhaft und für jeden konkreten Einzelfall KANN es natürlich sein, dass es ein "Versagen" gab.

In der Summe fahren wir als Gesellschaft aber mMn besser damit, unseren freiheitlichen Ansatz weiter zu leben.

Unabhängig davon (und losgelöst von diesem konkreten Fall) bin ich aber auch der Meinung, dass man das Instrumentarium der sogenannten "Kuschel-Justiz" durchaus verschärfen könnte (nicht einfach höhere Monatszahlen bei den Strafen) und die Sicherungsverwahrung nach einer Strafverbüßung deutlich ausweiten sollte. Aber das ist eine andere Diskussion und sprengt hier mMn den Rahmen.

Möchte simie aber beipflichten, dass ich mir ohne Detailkenntnisse kein Urteil des Versagens in diesem Fall anmaße, auch wenn die hier verlinkten Aussagen das in meinen Augen nahelegen.


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