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Bin gespannt, wie das in den Betrieben mit Tests laufen wird... (Corona)

Marc2006, Essen-Kettwig, Mittwoch, 14.07.2021, 10:21 (vor 1011 Tagen) @ Ulrich

Wie weiter unten schon geschrieben, natürlich musst du es nicht offenlegen, allerdings musst du dann einen Negativtestnachweis erbringen.
Drehen wir es mal um (so wie es die Verordnung eigentlich vorsieht):
Du musst nach 5 Werktagen Urlaub (oder vergleichbaren Unterbrechungen, eine AU zählt hier ausdrücklich nicht dazu) dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis (über Bürgertest oder Einrichtungstestung) erbringen. Dies gilt jedoch nicht für dich, wenn du vollständig immunisiert bist.

Somit musst du halt entweder den Testnachweis vorlegen, wenn du dies nicht machst müsstest du deinen Immunisierungsnachweis vorlegen.


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