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Bin gespannt, wie das in den Betrieben mit Tests laufen wird... (Corona)

WBSTRR, Tempelnah 1.5 km, Mittwoch, 14.07.2021, 10:37 (vor 1015 Tagen) @ Marc2006

Nicht ganz richtig, eine Testung am Arbeitsplatz ist hierbei nicht vorgesehen.


Als Alternative ist ein Selbsttest am Arbeitsplatz aber möglich, wenn ein geschulter Mitarbeiter oder Betriebsarzt diese Tests beobachtet.


Hier wäre ich mir nicht sicher. Die Testung durch geschulte Mitarbeiter ist in § 4 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung geregelt. Es wird in dem Teil mit den Urlaubsrückkehrern aber nur auf die §§ 3 und 5 verwiesen. Somit könnte es sein, dass dies nicht zulässig wäre. Zu einhundert Prozent sicher bin ich mir da aber nicht.

Das stimmt nicht.
§ 7 Abs. 3 "Beschäftigte, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis (Bürgertestung oder Einrichtungstestung nach § 3 und §§ 5 ff. der CoronaTest-und-Quarantäneverordnung) vorlegen oder im Verlauf des ersten Arbeitstages einen dokumentierten beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung nach § 4 der CoronaTest-und-Quarantäneverordnung durchführen."


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